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Tagespauschalen 2026: Der vollständige Leitfaden für Geschäftsreisende

Tagespauschalen 2026: Der vollständige Leitfaden für Geschäftsreisende

Die Verwaltung von Geschäftsreisekosten beginnt mit einer entscheidenden Kennzahl: der Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand. Ob Sie als Berater Ihren Kunden Reisekosten in Rechnung stellen, als Finanzmanager die Erstattungsrichtlinien festlegen oder als Freiberufler Steuervorteile nutzen möchten – das Verständnis der aktuellen Pauschbeträge für 2026 ist unerlässlich. Dieser umfassende Leitfaden behandelt alles Wichtige – von den deutschen Verpflegungsmehraufwand-Sätzen über die österreichischen Tagespauschalen bis hin zu den Schweizer Spesenregelungen – inklusive praktischer Tabellen, die Sie sofort nutzen können.

Was sind Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand?

Der Begriff „Pauschbetrag“ (lateinisch „per diem“ – pro Tag) bezeichnet festgelegte Tagessätze, die Arbeitnehmern oder Auftragnehmern gezahlt werden, um arbeitsbedingte Ausgaben während einer Dienstreise außerhalb ihres primären Arbeitsplatzes zu decken. Anstatt jede einzelne Quittung – ein Taxi hier, ein Sandwich dort – zu erfassen und zu erstatten, zahlen Unternehmen einen festen Tagessatz.

Drei Kernkategorien:

  • Verpflegungsmehraufwand – Kosten für Mahlzeiten, Getränke und geringfügige persönliche Ausgaben
  • Übernachtung – Hotel- oder Unterkunftskosten
  • Reisenebenkosten – Trinkgelder für Gepäckträger, Hotelpersonal und ähnliche Kleinbeträge

Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand dienen zwei unterschiedlichen Zwecken:

  1. Steuerlicher Abzugsstandard – der Höchstbetrag, den Sie steuerfrei absetzen oder erstatten können.
  2. Interne Erstattungsrichtlinie – der Betrag, den Ihr Unternehmen zu zahlen beschließt (kann niedriger oder höher sein, wobei Beträge über dem amtlichen Satz steuerliche Auswirkungen haben).

Warum Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand 2026 wichtig sind

Steigende Hotelkosten (in Geschäftszentren +8,3 % im Jahresvergleich), die Inflation bei den Lebensmittelpreisen und die Normalisierung des Reiseverhaltens nach COVID-19 haben dazu geführt, dass viele amtliche Pauschbeträge für 2026 angepasst wurden. Für Finanzteams bedeuten veraltete Sätze entweder eine Überzahlung der Mitarbeiter (steuerpflichtiges Einkommen über dem Schwellenwert) oder eine unzureichende Erstattung (Risiko für die Mitarbeiterbindung). Für Freiberufler und Selbstständige ist die Verwendung der korrekten Sätze für 2026 der Unterschied zwischen einer sauberen Steuererklärung und einer kostspieligen Prüfung.

Wichtige Änderungen 2026:

  • Deutschland: Die Sätze für den Verpflegungsmehraufwand bleiben unverändert bei €14 (Teilpauschale) und €28 (Tagespauschale).
  • Österreich: Die Tagespauschale bleibt bei €26.40.
  • Schweiz: Es gibt keine zentralen Änderungen; kantonale Steuerämter genehmigen weiterhin individuelle Spesenreglemente. Die Standardabzüge bleiben stabil.

Deutschland: Verpflegungsmehraufwand 2026 (Inland)

Der deutsche Verpflegungsmehraufwand wird durch § 4 EStG und § 9 EStG geregelt. Für 2026 bleiben die Sätze gegenüber 2024–2025 unverändert:

AbwesenheitsdauerPauschbetrag
Mehr als 8 Stunden (oder An- / Abreisetag)€14
Mehr als 24 Stunden (voller Kalendertag)€28
Voller Kalendertag im AuslandLänderspezifisch (siehe internationale Tabelle)

Wichtige Regeln:

  • Die Abwesenheit wird ab Ihrem primären Arbeitsplatz oder Ihrer Wohnung gemessen.
  • An- und Abreisetage einer mehrtägigen Reise werden jeweils mit dem Teilpauschbetrag von €14 berücksichtigt, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesen Tagen.
  • Arbeitgeber können bis zu diesen Grenzen steuerfrei erstatten; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
  • Selbstständige ziehen diese Beträge als Betriebsausgaben ab.
  • Es ist kein Beleg erforderlich – es handelt sich um Pauschalbeträge.

Kürzung des Verpflegungsmehraufwands bei gestellten Mahlzeiten

Wenn Ihnen während einer Dienstreise Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder einem Dritten (z.B. Kunde) zur Verfügung gestellt werden, muss der Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden. Diese Kürzung erfolgt prozentual vom vollen Tagessatz (€28):

MahlzeitKürzung des vollen Tagessatzes (€28)Kürzungsbetrag
Frühstück20%€5.60
Mittagessen40%€11.20
Abendessen40%€11.20

Beispiel: Sie sind einen vollen Tag auf Dienstreise (€28) und erhalten ein Mittagessen vom Kunden. Ihr abzugsfähiger oder steuerfrei erstattungsfähiger Verpflegungsmehraufwand reduziert sich um €11.20 auf €16.80.

Kilometerpauschale Deutschland 2026

Für die Nutzung eines privaten Fahrzeugs für Dienstreisen können Sie die Kilometerpauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen.

FahrzeugtypPauschbetrag
PKW€0.30/km
Motorrad€0.20/km

Quelle: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG


Österreich: Tagespauschale und Kilometergeld 2026

Die österreichischen Tagesdiäten sind im Einkommensteuergesetz (EStG AT) geregelt, insbesondere in § 26 Z 4 EStG.

Inland

DauerPauschbetrag
Übernachtung (pro Tag)€26.40
Tagesreise (mehr als 12 Stunden)€26.40
Tagesreise (mehr als 3 Stunden, bis 12 Stunden)€13.20 (halber Satz)

Wichtige Details:

  • Die Tagespauschale deckt Verpflegungsmehraufwendungen ab.
  • Bei Inlandsreisen ohne Übernachtung ist eine Abwesenheit von mehr als 3 Stunden erforderlich, um einen halben Satz zu erhalten. Für den vollen Satz sind mehr als 12 Stunden nötig.
  • Bei Reisen mit Übernachtung steht für jeden Kalendertag der volle Tagespauschbetrag zu. Für den Abreisetag steht der Pauschbetrag zu, wenn die Dienstreise den überwiegenden Teil des Tages dauert oder noch eine Nächtigung erforderlich gewesen wäre.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten:

Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder Dritten zur Verfügung gestellt, muss die Tagespauschale gekürzt werden.

  • Frühstück: Kürzung um €4.40
  • Mittagessen: Kürzung um €8.80
  • Abendessen: Kürzung um €8.80

Kilometergeld Österreich 2026

Für die Nutzung des privaten PKW für Dienstreisen können Sie das amtliche Kilometergeld ansetzen:

FahrzeugtypPauschbetrag
PKW€0.42/km
Motorrad€0.24/km

Quelle: BMF AT, WKO (Wirtschaftskammer Österreich)

Übernachtungsgeld Österreich

Für Übernachtungen können entweder die tatsächlichen Kosten (gegen Beleg) oder ein Pauschbetrag angesetzt werden. Der Pauschbetrag für Übernachtungen im Inland beträgt €15 pro Nacht. In der Praxis werden jedoch meist die tatsächlichen Kosten gegen Vorlage der Hotelrechnung erstattet.


Schweiz: Spesenpauschalen 2026

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesgesetz für Spesenpauschalen wie in Deutschland oder Österreich. Stattdessen sind die Regelungen kantonal unterschiedlich und oft in von den kantonalen Steuerämtern genehmigten Spesenreglementen der Unternehmen festgelegt. Für Arbeitnehmer, die keine detaillierten Spesenreglemente haben, gelten allgemeine Abzüge.

Standardabzüge für Arbeitnehmer (ohne genehmigtes Spesenreglement)

SpesenartPauschbetrag
Mittagessen (wenn nicht am Arbeitsort)CHF 15 pro Arbeitstag
Abendessen (bei Spätarbeit)CHF 15
ÜbernachtungTatsächliche Kosten, bis ca. CHF 200/Nacht üblich
Nutzung des privaten PKWCHF 0.70/km
Öffentliche VerkehrsmittelTatsächliche, belegte Kosten

Für Geschäftsreisende und Unternehmen:

Viele Schweizer Unternehmen nutzen individuelle Spesenreglemente, die von ihrem zuständigen kantonalen Steueramt genehmigt werden. Diese genehmigten Reglemente erlauben oft höhere Pauschbeträge (z.B. CHF 25–35 für das Mittagessen in Städten wie Zürich oder Genf), die steuerfrei an die Mitarbeiter ausbezahlt werden können. Dies bietet Unternehmen und Mitarbeitern Planungs- und Rechtssicherheit.

Wichtiger Hinweis: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gibt keine schweizweiten Pauschalen heraus, sondern überlässt dies den Kantonen. Unternehmen sollten sich stets an ihr genehmigtes Spesenreglement halten oder die jeweiligen kantonalen Richtlinien prüfen.


Deutschland: Internationale Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen 2026

Für Dienstreisen ins Ausland veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich eine umfassende Tabelle mit länderspezifischen Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung. Diese Sätze sind maßgeblich für die steuerfreie Erstattung und den Betriebsausgabenabzug.

LandVoller KalendertagAn- / Abreisetag (oder >8h)Übernachtung
Ägypten€49€24.50€120
Argentinien€52€26€162
Australien€63€31.50€155
Belgien€52€26€101
Brasilien€55€27.50€153
China€55€27.50€142
Dänemark€63€31.50€127
Finnland€57€28.50€108
Frankreich€58€29€110
Griechenland€47€23.50€107
Großbritannien€60€30€156
Indien€49€24.50€148
Irland€55€27.50€141
Israel€72€36€185
Italien€45€22.50€98
Japan€68€34€162
Kanada€61€30.50€148
Mexiko€56€28€157
Niederlande€56€28€105
Norwegen€62€31€139
Österreich€55€27.50€105
Polen€42€21€93
Portugal€46€23€104
Russland (Moskau)€55€27.50€160
Schweden€59€29.50€115
Schweiz€77€38.50€145
Singapur€60€30€161
Spanien€45€22.50€104
Südafrika€46€23€108
Südkorea€60€30€155
Thailand€49€24.50€135
Tschechische Republik€42€21€107
Türkei€46€23€111
USA (allgemein)€65€32.50€166
VAE (Dubai)€63€31.50€174
Ungarn€39€19.50€93

Quelle: BMF-Schreiben 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Beachten Sie, dass für einzelne Städte innerhalb eines Landes abweichende Sätze gelten können. Die hier gezeigten Werte sind die allgemeinen Ländersätze.


Wie Sie den Verpflegungsmehraufwand berechnen: Schritt für Schritt

Methode 1: Amtlicher Pauschbetrag (am häufigsten)

  1. Reiseziel identifizieren: Bestimmen Sie das Land und ggf. die Stadt des Reiseziels.
  2. Anwendbaren Satz ermitteln: Suchen Sie den offiziellen Pauschbetrag für 2026 in den BMF-Tabellen (für Ausland) oder den Inlandssätzen.
  3. Reisetage zählen: Zählen Sie die Gesamtzahl der Reisetage (Anreise + Abreise + volle Tage).
  4. Regeln für An- und Abreisetage anwenden: In Deutschland erhalten sowohl der Anreise- als auch der Abreisetag jeweils den Teilpauschbetrag (€14 Inland oder halber Auslandssatz), unabhängig von der Dauer der Abwesenheit an diesen Tagen. Für volle Kalendertage (>24h Abwesenheit) gilt der volle Pauschbetrag (€28 Inland oder voller Auslandssatz).
  5. Kürzungen prüfen: Überprüfen Sie, ob der Arbeitgeber oder Dritte Mahlzeiten gestellt haben und kürzen Sie den Pauschbetrag entsprechend.

Beispiel (Deutschland):

Ein deutscher Mitarbeiter reist für 3 Nächte nach Wien (Montag Abreise, Freitag Rückreise).
- Montag (Abreise): €27.50 (halber Auslandssatz für Österreich)
- Dienstag, Mittwoch, Donnerstag (volle Tage): 3 × €55 = €165 (voller Auslandssatz für Österreich)
- Freitag (Rückreise): €27.50 (halber Auslandssatz für Österreich)
- Gesamt: €220 Verpflegungsmehraufwand steuerfrei

Beispiel (Österreich):

Ein österreichischer Mitarbeiter reist für 2 Nächte nach München (Montag Abreise, Mittwoch Rückreise).
- Montag (Abreise): €26.40 (voller Tagespauschale, da Übernachtung)
- Dienstag (voller Tag): €26.40
- Mittwoch (Rückreise): €26.40 (voller Tagespauschale, da Übernachtung notwendig gewesen wäre)
- Gesamt: €79.20 Tagespauschale steuerfrei

Methode 2: Nachweis der tatsächlichen Ausgaben

Bewahren Sie alle Belege auf. Erstatten oder ziehen Sie die tatsächlichen Kosten bis zu angemessenen Grenzen ab. Dies ist administrativ aufwendiger, ermöglicht aber höhere Abzüge in teuren Städten oder bei außergewöhnlichen Ausgaben. Für Verpflegung ist dies in Deutschland selten, da die Pauschalen in der Regel einfacher und oft ausreichend sind.

Methode 3: Hybrid (häufig in DACH)

Verwenden Sie Pauschbeträge für Mahlzeiten (keine Belege erforderlich) und tatsächliche Belege für Unterkunft und Transport. Dies ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz die gängigste Methode.


Pauschbetrag vs. Spesenabrechnung: Was ist besser?

FaktorPauschbetrag (Verpflegungsmehraufwand)Tatsächliche Spesen (Belege)
Admin. AufwandGering (keine Belege für Verpflegung)Hoch (jeder Beleg muss gesammelt werden)
FlexibilitätBegrenzt auf amtliche SätzeErstattung der tatsächlichen Kosten
SteuerkonformitätEinfach (unterhalb des Satzes = steuerfrei)Komplex (Belegprüfung, GoBD-Anforderungen)
MitarbeitererfahrungPlanbar, unkompliziertVariabel, mehr Aufwand
Ideal fürRegelmäßige Reisende, standardisierte ReisenEinmalige, teure Reisen (insb. Unterkunft)
Bill.Dock EinsatzAutomatische Berechnung basierend auf ReisedatenScannen & Kategorisieren aller Belege

Steuerliche Behandlung von Pauschbeträgen für den Verpflegungsmehraufwand

Für Arbeitnehmer

Pauschbeträge, die unterhalb des amtlichen Satzes liegen, sind zu 100% steuerfrei – keine Einkommensteuer, keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zieht sie als Betriebsausgaben ab.

Pauschbeträge, die oberhalb des amtlichen Satzes liegen, sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Für Selbstständige / Freiberufler

Sie können den Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bis zur Höhe der amtlichen Pauschbeträge geltend machen. Für den Pauschbetrag sind keine Belege erforderlich.

Deutschland Beispiel:

Freiberuflicher Berater, 15 Nächte beim Kunden in München:
- 15 × €28 (voller Tag) = €420 abzugsfähig, keine Belege erforderlich
- Zusätzlich können die tatsächlichen Hotelkosten gegen Beleg abgezogen werden.

Für Unternehmen bei der Festlegung von Richtlinien

Sie können Ihre interne Richtlinie unterhalb des amtlichen Satzes festlegen (spart Kosten) oder darüber (der Überschuss ist dann steuerpflichtiger Arbeitslohn). Die meisten Unternehmen streben aus Einfachheitsgründen genau den amtlichen Satz an.

GoBD-Konformität: In Deutschland müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Erfassung und Abrechnung von Reisekosten den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) entsprechen. Dies gilt insbesondere für die digitalen Belege von Unterkunft und Transport.


Internationale Pauschbeträge: Vollständige Länderübersicht 2026

Für grenzüberschreitende Reisen veröffentlicht das deutsche BMF umfassende Tabellen. Hier sind die wichtigsten Ziele für DACH-Geschäftsreisende noch einmal in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst:

LandVoller Kalendertag (DE Standard)An- / Abreisetag (<24h)Max. Übernachtung
Argentinien€52€26€162
Australien€63€31.50€155
Österreich€55€27.50€105
Belgien€52€26€101
Brasilien€55€27.50€153
Kanada€61€30.50€148
China€55€27.50€142
Tschechische Republik€42€21€107
Dänemark€63€31.50€127
Finnland€57€28.50€108
Frankreich€58€29€110
Griechenland€47€23.50€107
Ungarn€39€19.50€93
Indien€49€24.50€148
Irland€55€27.50€141
Israel€72€36€185
Italien€45€22.50€98
Japan€68€34€162
Mexiko€56€28€157
Niederlande€56€28€105
Norwegen€62€31€139
Polen€42€21€93
Portugal€46€23€104
Rumänien€38€19€79
Singapur€60€30€161
Südkorea€60€30€155
Spanien€45€22.50€104
Schweden€59€29.50€115
Schweiz€77€38.50€145
Türkei€46€23€111
VAE€63€31.50€174
Vereinigtes Königreich€60€30€156
USA€65€32.50€166

BMF-Sätze 2026, gültig für Reisen ab dem 1. Januar 2026


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