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Abzugsfähige Betriebsausgaben: Der Praxis-Guide für DACH

Abzugsfähige Betriebsausgaben: Der Praxis-Guide für DACH

Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer seine Steuerlast legal optimieren will, kommt um ein Thema nicht herum: abzugsfähige Betriebsausgaben. Laut §4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind — also Kosten, die du ohne deine unternehmerische Tätigkeit gar nicht hätte.

Das Beherrschen dieses Konzepts ist keine reine Steuersaison-Übung. Es ist eine dauerhafte Strategie zur Verbesserung deines Nettoergebnisses. Jede legitime Betriebsausgabe, die du geltend machst, mindert direkt deinen zu versteuernden Gewinn.

Was sind abzugsfähige Betriebsausgaben in der Praxis?

Eine Illustration einer perfekt ausbalancierten Waage mit dem Kontrast zwischen "Betrieblich veranlasst" (Person mit Aktentasche) und "Notwendig" (Laptop und Fachliteratur).

Für jeden Unternehmer — vom Unternehmensberater bei einer Top-Management-Beratung bis zum selbstständigen Freelancer — ist der Effekt direkt spürbar. Wer im Einkommensteuersatz von 42% (Spitzensteuersatz Deutschland) liegt, spart mit jedem €100 identifizierten Betriebsaufwand bis zu €42 Steuern, die sonst ans Finanzamt fließen würden. Wer diese Kosten nicht erfasst, zahlt freiwillig zu viel.

Genau deshalb ist ein zuverlässiges System zur Belegverwaltung so entscheidend — eines, das den klassischen Schuhkarton mit verblichenen Thermopapier-Quittungen überflüssig macht.

Der "betrieblich veranlasst"-Test

Das Finanzamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz prüft Betriebsausgaben nach einem zentralen Kriterium: Sind die Kosten betrieblich veranlasst? Das bedeutet: Gibt es einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Ausgabe und deiner unternehmerischen Tätigkeit?

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Kriterien mit konkreten Beispielen.

Kriterien für abzugsfähige Betriebsausgaben

Kriterium Definition Abzugsfähiges Beispiel (Berater) Nicht abzugsfähiges Beispiel
Betrieblich veranlasst Die Ausgabe entsteht aus beruflicher Notwendigkeit, nicht aus privatem Interesse. Fachliteratur zur aktuellen Rechtsprechung. Modezeitschrift ohne Fachbezug.
Angemessen Die Kosten sind verhältnismäßig und entsprechen dem Üblichen in der Branche. Notebook für Projektmanagement-Software. Luxus-Gaming-PC für "Pausen".

Grundsätzlich gilt: Eine Ausgabe muss aus Sicht eines vernünftigen Unternehmers sinnvoll sein und der Betriebsführung dienen.

Ein häufiges Missverständnis: Eine Ausgabe muss nicht absolut unverzichtbar für das Überleben deines Unternehmens sein. Wenn sie dir hilft, deine Arbeit effizienter oder effektiver zu erledigen, ist sie in der Regel betrieblich veranlasst und damit abzugsfähig — so sieht es auch das BMF.

Warum Betriebsausgaben wichtiger denn je sind

Die Zahlen belegen die wachsende Relevanz: In Deutschland gaben Selbstständige und kleine Unternehmen zuletzt Milliarden an potenziellen Steuerabzügen ungenutzt zurück — laut Schätzungen des IHK-Instituts für Mittelstandsforschung allein durch fehlende oder unzureichende Belegdokumentation.

Für Profis, die Belege aus mehreren Ländern und Währungen verwalten, liegt die eigentliche Herausforderung nicht im Ausgeben selbst, sondern im Nachweisen. Ein Beleg vom Kundendinner in Wien oder ein Taxi in Zürich hat nur Wert, wenn er ordentlich dokumentiert ist. Ziel ist ein System, das jeden potenziellen Abzug erfasst, kategorisiert und prüfbereit macht.

Die häufigsten Betriebsausgaben: Deine Checkliste

Sobald du das Grundprinzip der betrieblichen Veranlassung verstanden hast, geht es darum, welche konkreten Ausgaben du erfassen musst. Für viel beschäftigte Unternehmer tauchen bestimmte Kostenkategorien besonders häufig auf.

Reise- und Fahrtkosten

Für Berater, Vertriebsmitarbeiter und Unternehmer sind Reisekosten eine der größten und steuerlich relevantesten Ausgabenkategorien. Solange eine Reise primär betrieblich veranlasst ist, kannst du eine breite Palette an Kosten absetzen.

Das umfasst typischerweise: * Flug-, Bahn- und Mietwagenkosten für Kundenbesuche, Branchenveranstaltungen oder Geschäftsmeetings * Übernachtungskosten in Hotels oder Serviced Apartments während Dienstreisen * Lokale Transportkosten wie Taxis, Ride-Sharing und ÖPNV auf Geschäftsreisen

Besonders relevant im DACH-Raum sind dabei die Kilometerpauschalen für Fahrten mit dem Privat-PKW: * Deutschland: 0,30 €/km (für Fahrzeuge bis 20 km) bzw. 0,38 €/km ab dem 21. km * Österreich: 0,42 €/km * Schweiz: 0,70 CHF/km

Nutze unseren Kilometerpauschale-Rechner für eine schnelle Berechnung deiner abzugsfähigen Fahrtkosten.

Für mehrtägige Dienstreisen gelten zusätzlich die Verpflegungsmehraufwands-Pauschalen: * Deutschland: 14 € (Abwesenheit 8–24 Stunden), 28 € (volle Reisetage) * Österreich: 26,40 € pro Tag

Berechne deinen Anspruch mit dem Verpflegungsmehraufwand-Rechner oder dem Tagegeld-Rechner. Eine Gesamtübersicht bietet auch unser Reisekosten-Rechner.

Bewirtungskosten

Geschäftsessen sind ein klassischer Abzugsposten — aber auch eine häufige Fehlerquelle. In Deutschland gilt nach §4 Abs. 5 Nr. 2 EStG: Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass sind zu 70% abzugsfähig — die restlichen 30% sind nicht abzugsfähig.

Die entscheidende Unterscheidung: Ein Sandwich allein am Flughafen ist eine Privatausgabe. Ein Mittagessen mit einem potenziellen Kunden, bei dem ein Projektvorschlag besprochen wird, ist eine abzugsfähige Bewirtungskoste — vorausgesetzt, du dokumentierst Anlass, Teilnehmer, Ort und Betrag.

Das Finanzamt erwartet für jede Bewirtung einen Eigenbeleg mit: * Datum und Ort der Bewirtung * Anlass (z. B. "Erstgespräch Projekt X") * Namen aller Teilnehmer * Original-Kassenbon oder Rechnung

Nutze unsere Spesenabrechnung für eine GoBD-konforme Dokumentation.

Homeoffice-Kosten

Für Millionen von Freelancern und Unternehmern, die von zu Hause arbeiten, ist das häusliche Arbeitszimmer ein wesentlicher Abzugsposten. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach Land:

Deutschland: Zwei Methoden stehen zur Wahl: 1. Homeoffice-Pauschale: 6 €/Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 €/Jahr (ab dem Veranlagungsjahr 2023, gilt auch für Arbeitnehmer). Kein Nachweis eines separaten Raums nötig. 2. Anteilige Raumkosten: Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit — dann sind die anteiligen Miet-, Energie- und Versicherungskosten vollständig abzugsfähig. Die Voraussetzungen sind hoch; Haufe.de und der Steuerberater helfen bei der Beurteilung.

Österreich: Ähnliche Regelung — Homeoffice-Pauschale oder nachgewiesene anteilige Kosten (BAO, §4 EStG AT).

Fort- und Weiterbildung sowie Abonnements

Ausgaben für die Erhaltung oder Verbesserung beruflicher Fähigkeiten sind in der Regel zu 100% abzugsfähig. Das Finanzamt erkennt an, dass Wettbewerbsfähigkeit ein notwendiger Betriebskostenfaktor ist.

Diese Kategorie umfasst: * Tickets für Branchenkonferenzen und Fachseminare * Online-Kurse und Zertifizierungsprogramme * Abonnements für Fachzeitschriften, Fachmagazine und unverzichtbare Software

Eine Subscription für ein Tool wie Bill.Dock ist beispielsweise eine eindeutige Betriebsausgabe. Schon ab €59/Jahr für den Starter-Plan fällt sie in die Kategorie "Software und Tools", die für die Betriebsverwaltung benötigt wird. Eine vollständige Übersicht aller Ausgabenkategorien findest du in unserem Leitfaden zu Betriebsausgaben-Kategorien.

Versicherungen, Gebühren und weitere Betriebskosten

Unterschätze nicht die sonstigen wesentlichen Kosten des Betriebs- und Unternehmensschutzes. Diese sind vollständig abzugsfähig, da sie fundamental für den Betrieb sind.

Wichtige Ausgaben, die du erfassen solltest: * Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenshaftpflicht genannt) * Rechtsberatungskosten für Vertragsgestaltung oder Unternehmensstruktur * Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten, einschließlich der Kosten für professionelle Steuererklärungen * Bankgebühren für Geschäftskonten

Durch systematisches Erfassen und Dokumentieren dieser Kategorien kannst du den Jahresend-Papiersprint vermeiden und das Ausgabenmanagement in eine einfache, kontinuierliche Gewohnheit verwandeln.

Investitionen und Abschreibungen (AfA) richtig handhaben

Nicht jeder Betriebskauf ist so einfach wie Büromaterial kaufen. Wenn du in ein größeres Wirtschaftsgut investierst — z. B. ein neues Firmenfahrzeug, ein hochwertiges Computersystem oder Büromöbel — tätigst du eine Investitionsausgabe. Im Gegensatz zu einem monatlichen Abonnement bringen diese Güter deinem Unternehmen über mehrere Jahre Nutzen.

Wegen dieses langfristigen Werts behandeln die Finanzbehörden solche Anschaffungen anders: Die Kosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts verteilt, durch die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Nutzungsdauern sind in der amtlichen AfA-Tabelle des BMF festgelegt.

Die GWG-Regelung: Sofortabzug für Kleinanschaffungen

Im DACH-Raum gibt es eine besonders praxisrelevante Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach §6 Abs. 2 EStG:

  • Bis 250 € netto: Sofortiger Vollabzug als Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung
  • 250 € bis 800 € netto: Wahlrecht zur Sofortabschreibung (GWG-Regelung) im Anschaffungsjahr — oder Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • Über 800 € netto: Pflicht zur Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle

Berücksichtige dies am Beispiel:

  • Reguläre AfA: Du kaufst ein Notebook für 2.500 € mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren (laut BMF-AfA-Tabelle). Du setzt jedes Jahr 833 € ab.
  • GWG-Sofortabzug (wenn unter 800 € netto): Du kaufst ein Notebook für 750 € netto. Den vollen Betrag kannst du im Kaufjahr als Betriebsausgabe geltend machen.

Der Unterschied ist erheblich: Der Sofortabzug schafft unmittelbare Steuerentlastung statt gestreckte Abzüge über Jahre. Für Freelancer, die ein neues MacBook kaufen, oder Berater, die ein Fahrzeug für Kundenbesuche anschaffen, ist die GWG-Grenze ein wichtiger Planungsfaktor.

Was gilt als Wirtschaftsgut?

Der erste Schritt ist die Abgrenzung von Investitionsausgabe und laufenden Betriebskosten. Als Faustregel gilt: Wenn ein Gegenstand eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr hat und im Zeitverlauf zur betrieblichen Leistung beiträgt, handelt es sich wahrscheinlich um ein Wirtschaftsgut.

Häufige Beispiele: * Computer und Peripherie: Notebooks, Server, professionelle Monitore * Fahrzeuge: Autos, Transporter oder Motorräder, die überwiegend betrieblich genutzt werden * Büromöbel: Schreibtische, ergonomische Stühle, Konferenztische * Maschinen und Geräte: Spezialisierte Werkzeuge und Ausrüstung für dein Gewerk * Software: Bestimmte Software kann vollständig im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden

Ein häufiger Fehler: Ein großer Kauf wie ein neuer Server wird als "Büromaterial" kategorisiert. Das ist ein Warnsignal für Betriebsprüfer. Klassifiziere wesentliche Anschaffungen immer zunächst als Wirtschaftsgüter — und entscheide dann, ob du sie über die Nutzungsdauer abschreibst oder ggf. als GWG sofort absetzt.

Unabhängig davon, ob du ein Wirtschaftsgut über mehrere Jahre abschreibst oder sofort absetzt: Eine lückenlose Dokumentation ist unverzichtbar. Der Kaufbeleg, das Anschaffungsdatum und der Anteil der betrieblichen Nutzung müssen nachvollziehbar sein.

Ein revisionssicheres Belegarchiv aufbauen

Ein Betriebsausgabenabzug ist nur so gut wie der Nachweis, der ihn stützt. Ohne ordentliche Dokumentation können selbst legitime Betriebsausgaben bei einer Betriebsprüfung aberkannt werden — mit teuren Folgen.

Der "Schuhkarton mit Quittungen" ist ein Haftungsrisiko. Thermopapier verblasst, Belege gehen verloren, und die Stunden für manuelle Dateneingabe sind unwiederbringlich weg.

Was ein perfekter Beleg enthalten muss

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) machen klare Vorgaben. Eine bloße Kreditkartenabrechnung reicht in den seltensten Fällen. Ein Eintrag auf deiner Kreditkartenrechnung ist kein Nachweis — du brauchst den Originalbeleg.

Für einen revisionssicheren Betriebsausgabenbeleg brauchst du diese fünf Elemente:

  • Zahlungsnachweis: Klarer Scan oder digitales Foto des Originalanbelegs oder der Rechnung
  • Lieferanten-/Dienstleistername: Der Anbieter, dem du gezahlt hast
  • Transaktionsdatum: Das Datum der Zahlung
  • Bezahlter Betrag: Gesamtbetrag, mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer (MwSt.) wo möglich
  • Betrieblicher Zweck: Eine kurze, klare Notiz, die erklärt, warum es sich um eine Betriebsausgabe handelt

Aufbewahrungsfristen im DACH-Vergleich

Die Aufbewahrungsfristen für Geschäftsbelege unterscheiden sich je nach Land — und die Konsequenzen der Nichteinhaltung sind erheblich:

  • Deutschland: 10 Jahre (§147 AO, GoBD) — Thermopapier 10 Jahre lesbar zu halten ist schlicht nicht praktikabel
  • Österreich: 7 Jahre (§132 BAO)
  • Schweiz: 10 Jahre (Art. 958f OR, MWSTG)

Ein digitales, GoBD-konformes Archivierungssystem ist die einzige praktikable Lösung. Es verwandelt eine erhebliche Verwaltungslast — und einen Berg unlesbarer Thermoquittungen — in einen einfachen, automatisierten Prozess.

Vom Chaos zur digitalen Klarheit

Der Freitagsnachmittags-Sprint, um Belege zu finden, und die endlosen E-Mail-Ketten mit dem Steuerberater sind Zeichen eines kaputten Systems. Die einzig effektive Lösung: Deinen Prozess digitalisieren und Ausgaben im Entstehungsmoment erfassen.

Moderne Tools verwandeln diesen Prozess grundlegend. Statt Belege stapeln zu lassen, kannst du mit einer App wie Bill.Dock ein Foto mit dem Handy aufnehmen. Die KI des Tools extrahiert sofort die wichtigsten Details — Anbieter, Datum, Betrag und MwSt. — mit über 95% Genauigkeit.

Das bedeutet: keine verlorenen Belege mehr, kein verblichenes Thermopapier. Alles wird in einem zentralen, durchsuchbaren Repository gespeichert.

Schlüsselfeatures für revisionssichere Belegverwaltung

Bei der Auswahl des richtigen Tools ist es leicht, sich von der Masse der Optionen überwältigen zu lassen. Große Enterprise-Plattformen wie SAP Concur oder Spendesk sind leistungsstark, aber für Einzelpersonen oder kleine Unternehmen deutlich überdimensioniert.

Achte stattdessen auf Features, die deine konkreten Probleme lösen:

  • Mobile-First-Design: Du musst in der Lage sein, einen Beleg mit iOS oder Android zu erfassen, bevor du das Geschäft verlässt.
  • Hohe OCR-Genauigkeit: Die Technologie muss den Beleg korrekt auslesen, um manuelle Korrekturen zu vermeiden — ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu einfacheren Apps.
  • Delegierter Zugang: Du solltest dein Konto sicher mit deinem Steuerberater oder Assistenten teilen können — ohne unsichere E-Mail-Anhänge.
  • GoBD-konforme Speicherung: Wenn du im DACH-Raum tätig bist, ist das entscheidend. Deine Daten müssen auf EU-Servern gespeichert werden, um DSGVO-konform zu sein. Bill.Dock nutzt beispielsweise Server in Frankfurt, um diese strengen Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Das ultimative Ziel: Weg vom reaktiven Papiersystem, hin zu einem proaktiven, digitalen Prozess. Zum Steuerzeitpunkt generierst du dann mit einem Klick einen sauberen PDF-, Excel- oder CSV-Export — inklusive aller Belegbilder. Weiterführende Tipps findest du in unserem Praxis-Artikel über die Organisation von Belegen.

Internationale Ausgaben und Währungen verwalten

Wer grenzüberschreitend tätig ist, hat es mit einer weiteren Komplexität zu tun. Ein Beleg vom Kundendinner in London, ein Taxi in New York oder ein Hotel in Singapur ist nicht einfach nur ein Datensatz — er ist ein Puzzle aus verschiedenen Währungen und Steuerregeln. Unabhängig davon, wo das Geld ausgegeben wurde, verlangt das Finanzamt die Umrechnung in deine Heimwährung. Die korrekte Umrechnung ist keine Best Practice — sie ist eine Compliance-Pflicht.

Historische Wechselkurse für jede Ausgabe manuell nachzuschlagen ist fehleranfällig und zeitintensiv. Ungenauigkeiten können den Betriebsprüfer aufhorchen lassen.

Die Herausforderung: Währungsumrechnung und Vorsteuer

Die wichtigste Hürde ist die Umrechnung von Fremdwährungsausgaben in die Heimwährung mit dem korrekten Tageskurs. Das Finanzamt ist dabei eindeutig: Du musst einen nachvollziehbaren Wechselkurs vom Tag der Ausgabe verwenden — nicht den aktuellen Kurs von heute.

Darüber hinaus gilt: Bei EU-Auslandsreisen musst du die Mehrwertsteuer (MwSt.) korrekt ausweisen. Ein Beleg aus Deutschland zeigt Mehrwertsteuer, einer aus Frankreich die TVA.

Die MwSt. korrekt zu erfassen ist entscheidend: Für viele Unternehmen ist diese Vorsteuer rückforderbar. Wer sie nicht sauber dokumentiert, verschenkt buchstäblich Geld — ein überraschend häufiger und teurer Fehler. Unser MwSt-Rechner hilft dir dabei.

Ein moderner Ansatz für globale Ausgaben

Moderne, mobile-first-Tools sind darauf ausgelegt, dieses Problem zu eliminieren. Bill.Dock unterstützt über 150 Währungen. Wenn du einen Beleg in Japanischen Yen (JPY) oder Schweizer Franken (CHF) scannst, extrahiert das KI-System nicht nur die Details mit über 95% Genauigkeit, sondern rechnet den Betrag auch sofort mit dem korrekten Tageskurs in deine Heimwährung um.

Das löst mehrere Probleme auf einmal: * Kein manuelles Kurs-Nachschlagen: Das System erledigt jede Umrechnung automatisch und korrekt. * Klare MwSt.-Erfassung: Der MwSt.-Betrag wird identifiziert und separiert, was Rückforderungen vereinfacht. * Revisionssichere Belege: Jeder Ausgabeneintrag zeigt den Originalbetrag in Fremdwährung, den verwendeten Kurs und den umgerechneten Wert. * Reibungslose Delegation: Ein Berater kann Belege unterwegs erfassen. Im Büro kann der Steuerberater per delegiertem Zugang die bereits umgerechneten, kategorisierten Daten sichten und weiterverarbeiten.

Das richtige Tool für deine Belegverwaltung wählen

Du weißt jetzt, was eine abzugsfähige Betriebsausgabe ist. Die andere Hälfte der Arbeit ist das lückenlose Erfassen — ohne Belege zu verlieren oder den Überblick zu behalten. Das richtige Tool zu wählen geht nicht nur um Features; es geht um Geschwindigkeit, Genauigkeit und eine Lösung, die zu deinem Arbeitsablauf passt.

Der Markt für Ausgabenverwaltung ist voll. Grob gesagt gibt es zwei Typen: Schwere Enterprise-Plattformen wie SAP Concur oder Spendesk — gebaut für große Unternehmen, oft überkomplex für Freelancer. Und auf der anderen Seite agilere, mobile-first-Lösungen für Einzelpersonen und kleine Teams.

Individuelle Lösung vs. Enterprise-Komplexität

Als Berater, Freelancer oder Kleinunternehmer willst du einen Beleg scannen und weitermachen. Du brauchst keinen zehnstufigen Freigabeprozess. Du brauchst einen schnellen, zuverlässigen Scan, der in Sekunden einen GoBD-konformen Eintrag erzeugt.

Genau hier punkten Tools wie Bill.Dock, Circula oder Papierkram gegenüber schwerfälligen Enterprise-Systemen. Für DATEV-Nutzer bietet Bill.Dock direkten Export ins DATEV-Format. Wer mit sevDesk oder lexoffice arbeitet, profitiert von nahtloser Integration.

Die wichtigste Frage: "Wurde dieses Tool für mich gebaut — oder für eine Beschaffungsabteilung mit 10.000 Mitarbeitern?" Ein Unternehmensberater braucht unkomplizierten Steuerberater-Zugang, nicht ein System, das für Konzerne designt wurde.

Tool-Vergleich für Einzelpersonen und KMU im DACH-Raum

Hier ein direkter Vergleich der Features, die wirklich zählen:

Feature Bill.Dock Circula SAP Concur sevDesk
Ideal für Einzelpersonen & KMU KMU & Teams Großunternehmen Deutsche KMU
KI-Genauigkeit 95%+ Gut Gut Mittel
Mobile App iOS & Android iOS & Android iOS & Android iOS & Android
Delegierter Zugang Ja Ja Ja (komplex) Ja
Mehrwährung 150+ Währungen Ja Ja Eingeschränkt
DSGVO/EU-Server Ja (Frankfurt) Ja (DE) Ja Ja (DE)
GoBD-konform Ja Ja Ja Ja
Preismodell Ab €59/Jahr Pro Nutzer/Monat Enterprise Ab €7/Monat

Die richtige Wahl hängt von deinen spezifischen Anforderungen ab. Ein Großkonzern hat andere Prioritäten als ein Solo-Consultant.

Für Profis, die eine einfache, leistungsstarke und effiziente Lösung suchen, ist Bill.Dock eine starke mobile-first-Option. Hohe Genauigkeit und nutzerfreundliches Design ersparen dir den typischen Belegverwaltungs-Stress. Du kannst es mit einem 30-tägigen kostenlosen Test — ohne Kreditkarte — evaluieren. Weitere Optionen findest du in unserem Artikel zu den besten Apps für die Betriebsausgaben-Erfassung.

Häufige Fragen zu Betriebsausgaben

Direkte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Belegverwaltung und GoBD-Compliance.

Kann ich Ausgaben absetzen, die ich privat bezahlt habe?

Ja. Das Finanzamt interessiert sich dafür, wofür du das Geld ausgegeben hast — nicht dafür, womit du bezahlt hast. Solange eine Ausgabe betrieblich veranlasst ist, kannst du sie geltend machen.

Die Herausforderung liegt im Nachweis. Genau hier wird das Vermischen von privaten und betrieblichen Ausgaben problematisch. Wenn du ein Kundenmittagessen mit der privaten Kreditkarte bezahlst, brauchst du einen robusten Weg, es zu dokumentieren. Das sofortige Erfassen des Belegs mit einer App wie Bill.Dock schafft einen sauberen, digitalen Nachweis. Es trennt die betriebliche Transaktion von deinen privaten Finanzen und baut von Anfang an einen prüfbaren Beleg auf.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich je nach Land — und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind erheblich:

  • Deutschland: Grundsätzlich 10 Jahre nach §147 AO und GoBD (für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege)
  • Österreich: 7 Jahre nach §132 BAO
  • Schweiz: 10 Jahre nach Art. 958f OR und MWSTG

Thermopapier über 10 Jahre lesbar zu halten ist vollkommen unpraktikabel. Ein digitales, GoBD/BAO-konformes Archivsystem ist die einzig sinnvolle Alternative. Weitere Details liefert das BMF-Schreiben zur GoBD.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebsausgabe und Steuergutschrift?

Das Verständnis dieses Unterschieds ist grundlegend für eine effektive Steuerplanung.

Eine Betriebsausgabe reduziert den zu versteuernden Gewinn. Bei €100 Betriebsausgabe und 42% Steuersatz sparst du €42 Steuern. Sie senkt deine Steuerlast prozentual.

Eine Steuervergünstigung oder -gutschrift (z. B. Investitionsprämie in Österreich oder bestimmte Förderungen) wirkt direkt auf die Steuerschuld — €100 Gutschrift reduzieren deine Steuerzahlung um genau €100. Solche direkten Abzüge von der Steuer sind im DACH-Raum seltener als bloße Betriebsausgaben, aber besonders wertvoll.

Für einen schnellen Überblick über alle relevanten Spesenpauschalen 2026 empfiehlt sich unser Spesen 2026 Überblick.


Schluss mit Papierstapeln und der Sorge um verlorene Belege. Bill.Dock erfasst, kategorisiert und speichert deine abzugsfähigen Betriebsausgaben mit über 95% Genauigkeit — GoBD-konform und exportbereit in Sekunden. Überzeuge dich selbst und starte deinen 30-tägigen kostenlosen Test — ohne Kreditkarte.

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